Nutzt ein Arbeitnehmer entgegen der Anweisung des Arbeitgebers den Firmen-Lkw privat und leugnet anschließend die Nutzung, kann dies ein Grund zur fristlosen Kündigung sein. Das entschied das Arbeitsgericht Nürnberg am 16. März 2010 (AZ: 13 Ca 2025/09). Ein Mann hatte seine Arbeitsstelle mit dem Firmen-Lkw verlassen, um die entflohenen Pferde seiner Lebensgefährtin wieder einzufangen. Durch die Fahrt verursachte der Beschäftigte seinem Arbeitgeber Kosten von ungefähr 20 Euro. Dem Arbeitnehmer war zuvor häufiger gesagt worden, dass die private Nutzung des Fahrzeugs verboten sei und ein Verstoß dagegen eine Kündigung nach sich zöge. Auf die Nachfrage seines Arbeitgebers, ob er an dem besagten Tag den Lkw privat genutzt habe, leugnete der Mitarbeiter und versuchte, den höheren Kilometerstand anders zu rechtfertigen. Der Arbeitgeber kündigte ihn fristlos und ohne Abmahnung. Nach Aussage des Gerichtes kann ein Arbeitsverhältnis dann fristlos gekündigt werden, wenn einem der beiden Vertragspartner die Fortführung nicht zugemutet werden kann. Ein schwerer Vertrauensbruch kann eine solche unzumutbare Situation herbeiführen. So verständlich die Situation des Mannes gewesen sei, so müsse ihm doch bewusst gewesen sein, dass sein Verhalten Konsequenzen haben würde, erläuterte das Gericht. Die fristlose Kündigung ohne Abmahnung werde aber erst dadurch gerechtfertigt, dass der Mann sein Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber geleugnet und so das Vertrauen unwiederbringlich verletzt habe.
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