Der Norddeutsche Rundfunk hat die sog. 15-Jahre-Regelung für freie Mitarbeiter Ende 2008 abgeschafft. Danach wurden die Rahmenverträge für die sog. "festen Freien" spätestens nach 15 Jahren Tätigkeit für den NDR nicht mehr verlängert, um zu verhindern, dass die Mitarbeiter einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (Festanstellung) durchsetzen könnten. Diese Regelung wurde nun aus der Dienstanweisung des NDR ersatzlos gestrichen. Gleichzeitig stellte der Intendant des NDR, Lutz Marmor, ein neues Konzept vor, welches zunächst für die nächsten drei Jahre erprobt soll. Die wichtigsten Punkte: - Ersatzloser Verzicht auf eine zeitliche Obergrenze für die Gesamtlaufzeit zusammenhängender Rahmenverträge - Angebot unbefristete "Kleine Rahmenverträge" für maximal 120 Beschäftigungstage im Jahr - Anhebung des Verdienstlimit für programmgestaltende freie Mitarbeiter ohne Rahmenvertrag auf 20.000 € p. a. - Autoren, die ausschließlich für längere Beiträge (z.B. Features) eingesetzt werden, können unlimitiert beschäftigt werden. - Ressort-, Abteilungs- oder Wellenchefs werden regelmäßig Perspektivgespräche mit freien Mitarbeitern führen. Dabei sollen Erwartungen ausgetauscht, überprüfbare Ziele vereinbart, Leistungsbeurteilungen abgegeben sowie Gründe für die Fortsetzung oder Beendigung der Beschäftigung benannt werden. - Eine Anlaufstelle für freie Mitarbeiter wird eingerichtet, um Information und Beratung sicher zu stellen. Damit verbunden ist die Einführung einer Jobbörse; sie soll die Beschäftigungsmöglichkeiten im NDR und in der ARD erweitern und verbessern - Projektverträge, Drittelregelung, genehmigungsfreie Tätigkeiten werden wie bisher angewendet.
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