Ein Angestellter, der seine Kollegen bedroht und beleidigt, darf wegen Störung des Betriebsfriedens fristlos entlassen werden. So entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 21. Oktober 2009 (Az: 3 Sa 224/09). Die entlassene Klägerin war seit über sieben Jahren als Bäckereiverkäuferin beschäftigt. Drei Wochen vor der Kündigung forderte sie ihr Arbeitgeber auf, eine neue Auszubildende vernünftig zu behandeln und nicht vor Kunden zu kritisieren. Etwa eine Woche später wurde die Verkäuferin auf Veranlassung der Filialleiterin zu einem Personalgespräch gebeten. Danach warf die Verkäuferin der Auszubildenden vor, an dem Personalgespräch Schuld zu sein. Dabei fuchtelte sie mit den Händen direkt vor dem Hals der Kollegin herum. Die Auszubildende brach daraufhin in Tränen aus. Am folgenden Tag wies der Arbeitgeber die Verkäuferin an, Bedrohungen und Beschimpfungen von Kollegen zu unterlassen und einen angemessenen Ton zu wahren. Dies sei ihre letzte Chance. Direkt danach fuhr die Verkäuferin in die Filiale und drohte einer neuen Arbeitskollegin unter anderem: „Wer mich beim Chef anmachen will, den mache ich platt.“ Daraufhin wurde ihr fristlos gekündigt. Diese fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, entschieden die Richter. Durch das ungezügelte aggressive Verhalten habe die Klägerin den Betriebsfrieden gestört und mache eine gedeihliche Zusammenarbeit unmöglich. Hinzu komme, dass sie sich trotz einer Abmahnung nicht zusammengerissen, sondern ihr Verhalten wiederholt habe.
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