Nach den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst in der für kommunale Krankenhäuser geltenden Fassung (TVöD-K) haben Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, Anspruch auf eine Zulage von 105,00 Euro monatlich. Beschäftigte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten 40,00 Euro monatlich. Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. Auf die Zulage haben die Betroffenen auch dann einen Anspruch, wenn die Wechselschicht aufgrund eines Urlaubs oder wegen Krankheit entfallen ist. Entscheidend ist, dass der Beschäftigte ohne den Urlaub oder die Erkrankung in Wechselschicht gearbeitet hätte. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. März 2010 - 10 AZR 58/09 -
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