Manchmal ist es unvermeidlich, Arbeitsprozesse zu führen, auch wenn der Anwalt immer versucht, bereits im Vorfeld die Rechte seiner Mandanten durchzusetzen. Prozesse kosten nicht nur Nerven, sondern auch Zeit. Im Vergleich mit den anderen Gerichtszweigen arbeitet die Arbeitsgerichtsbarkeit jedoch recht zügig. Hier finden Sie einen aktuellen Überblick über die Dauer der Verfahren bis einschließlich 2008. Arbeitsgerichte I. Instanz Dauerte im Jahre 2007 vor den Arbeitsgerichten ein Verfahren 3,1 Monate, waren es 2008 nur noch 3 Monate. Zum Vergleich: Bei den Zivilgerichten musste man beispielsweise durchschnittlich 4,5 Monate auf eine Entscheidung der Amtsgerichte warten. Sehr viel länger dauerte es bei den Verwaltungsgerichten mit 12,3 und bei den Sozialgerichten mit 13,6 Monaten. Wer auf eine Entscheidung der Finanzgerichte hoffte, musste sogar 18 Monate warten. Bei den Arbeitsgerichten gibt es keine großen Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Die Spannbreite reichte 2008 von 2,2 Monaten in Schleswig-Holstein über 2,9 Monate in Nordrhein-Westfalen bis zu 3,7 Monaten in Hamburg. Landesarbeitsgerichte Auch die Arbeitsgerichte der zweiten Instanz schneiden gut ab: Bei den Landesarbeitsgerichten dauerten die Verfahren im Jahre 2008 durchschnittlich 6,3 Monate. Zum Vergleich: Bei den Landgerichten waren es 8,1, bei den Sozialgerichten 14,8 und bei den Oberverwaltungsgerichten sogar 17,8 Monate. Zügig laufen die Verfahren übrigens auch bei den Familiengerichten: In erster Instanz dauern sie 8 Monate, in der zweiten Instanz 5,1 Monate. Bundesgerichte Für die Bundesgerichte gibt es keine Durchschnittswerte, sondern die Angabe von Zeiträumen. Beim Bundesarbeitsgericht dauerten die meisten Verfahren 12 bis 24 Monate. Zivilsachen werden am Bundesgerichtshof in etwa 6 bis 18 Monaten entschieden, ebenso viel Zeit benötigt das Bundessozialgericht. Im Vergleich zu den Vorgerichten arbeitet auch das Bundesverwaltungsgericht zügig, es kommt auf durchschnittlich knapp 13 Monate. Zu beachten ist aber auch, dass 2,5 Prozent der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof über 24 Monate dauern, hingegen nur 0,5 Prozent bis zu 6 Monaten.
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