Schließen ein Insolvenzverwalter und die Gewerkschaft einen Sanierungstarifvertrag, kann dieser nach einem Betriebsübergang auf eine nicht tarifgebundene Erwerberin nicht durch Kündigungserklärung ihr gegenüber beendet werden. Eine Teilkündigung des Arbeitnehmers bezogen auf die Rechte und Pflichten des Tarifvertrages ist nicht möglich. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. August 2009 - 4 AZR 280/08
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