Die Streichung des Krankengeldes für unständig und auf Produktionsdauer Beschäftige sowie für freiwillig versicherte Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung wird zurückgenommen; der Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld kann auch weiterhin mit dem normalen Krankenkassenbeitrag erworben werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium für Gesundheit nach heftigen Protesten von Gewerkschaften und Verbraucherverbänden Ende 2008 vorgelegt hat.
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