Ehemalige Mitarbeiter von ver.di, die eine Änderungskündigung erhalten haben, haben u.U. Anspruch auf eine Abfindung. Alle Betroffenen, die seinerzeit einen der von ver.di angebotenen "zumutbaren" Arbeitsplätze abgelehnt haben und mit ihrer Kündigungsschutzklage keinen Erfolg hatten, muss eine Abfindung gezahlt werden. Dies sieht jedenfalls der Sozialplan von ver.di vor. Gegenwärtig führen wir einen Musterprozess vor dem Arbeitsgericht Hamburg, der diese Frage klären soll. Über den Fort- und Ausgang des Verfahrens werden wir zu gegebener Zeit berichten.
Zurück