Wenn Sie eine schriftliche Kündigung erhalten haben, bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung unanfechtbar und damit wirksam. Dies gilt für alle ordentlichen oder fristlose Kündigungen gleichermaßen und selbst dann, wenn Sie z. B. als Schwerbehinderte(r), Schwangere, Betriebsrat oder Datenschutzbeauftragter besonderen Kündigungssschutz genießen. Deshalb gilt es, keine Zeit zu verlieren. Gehen Sie gleich zu einem Anwalt Ihres Vertrauens, damit Sie keine Fehler machen und sich alle Chancen wahren. In der Regel sind 70-80% der Kündigungen rechtswidrig.
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