Das LAG Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 12.6.2014 erstmals entschieden, dass der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sein kann, den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers von sich aus zu erfüllen. Das würde bedeuten, dass der Arbeitnehmer nicht zwingend einen Urlaubsantrag stellen muss, um den Verfall seines Urlaubsanspruches am Jahresende zu verhindern.
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